Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen K&P Gutachten - Krüger & Partner, Inhaber Antonio Krüger (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Sachverständigenleistungen im Bereich Kraftfahrzeugwesen.
- Die AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss und Durchführung
- Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Auftragsformulars oder durch ausdrückliche Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Bei Aufträgen über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Online-Formular) kommt der Vertrag durch die Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.
- Der Auftragnehmer führt die beauftragten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, unter Anwendung der anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Vorschriften durch.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte hinzuzuziehen.
- Das Gutachten bzw. der Kostenvoranschlag wird dem Auftraggeber in der vereinbarten Form (Post oder E-Mail) übermittelt.
§ 3 Besondere Bestimmungen bei Haftpflichtschäden
- Bei Haftpflichtschäden kann der Auftraggeber (Geschädigter) seinen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung in Höhe der Gutachterkosten an den Auftragnehmer abtreten.
- Abtretungserklärung:
Mit Unterzeichnung des Auftragsformulars tritt der Auftraggeber seinen Schadensersatzanspruch gegen den Unfallgegner und/oder dessen Haftpflichtversicherer in Höhe der Gutachterkosten (Grundhonorar und Nebenkosten) erfüllungshalber an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an.
Die Abtretung erfolgt nicht an Erfüllung statt. Der Auftraggeber bleibt persönlich zur Zahlung verpflichtet, falls die gegnerische Versicherung nicht oder nicht vollständig leistet.
- Der Auftraggeber weist die gegnerische Haftpflichtversicherung unwiderruflich an, die Gutachterkosten direkt an den Auftragnehmer zu zahlen.
- Bei vollständiger Zahlung durch die gegnerische Versicherung an den Auftragnehmer wird die Abtretung an den Auftraggeber zurückübertragen.
- Der Auftraggeber versichert, dass er den abgetretenen Anspruch nicht bereits anderweitig abgetreten hat und dass keine Umstände vorliegen, die die Durchsetzbarkeit des Anspruchs beeinträchtigen.
§ 4 Besondere Bestimmungen bei Kaskoschäden
- Bei Kaskoschäden trägt der Auftraggeber die Kosten für die Sachverständigenleistung grundsätzlich selbst. Die Erstattung durch die Kaskoversicherung ist vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig.
- Kostenaufklärung:
Kostenvoranschlag (nach Fotos): 150,00 € netto (178,50 € brutto)
Gutachten (Vor-Ort-Besichtigung): Gemäß Honorartabelle Punkt A) - abhängig von der Schadenhöhe, zzgl. Nebenkosten
Stellungnahme bei Kürzungen: 120,00 € netto (142,80 € brutto) - bei Regulierungsproblemen mit Versicherungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Detaillierte Preise unter www.kp-gutachter.de/honorartabelle
- Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass er über die voraussichtlichen Kosten informiert wurde und diese akzeptiert.
- Es wird empfohlen, vor Auftragserteilung die Kostenübernahme mit der eigenen Kaskoversicherung zu klären. Eine Freigabe durch die Versicherung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Auftragnehmer.
- Die Vergütung ist unabhängig von einer späteren Erstattung durch die Versicherung mit Rechnungsstellung fällig.
§ 5 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Honorartabelle des Auftragnehmers, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
- Bei Haftpflichtschäden orientiert sich das Grundhonorar an der BVSK-Honorarbefragung 2024 (Honorarkorridor HB III) und ist abhängig von der Schadenhöhe.
- Zusätzlich zum Grundhonorar werden Nebenkosten gemäß Honorartabelle berechnet (Fotokosten, Fahrtkosten, Schreibkosten, Kommunikationspauschale, etc.). Bei Regulierungsproblemen (unberechtigte Kürzungen) kann eine kostenpflichtige Stellungnahme (120,00 € netto) beauftragt werden.
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe (derzeit 19%).
- Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine Abtretung an den Auftragnehmer erfolgt ist.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB).
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Fristen
- Der Auftragnehmer bemüht sich, die beauftragten Leistungen zeitnah zu erbringen. Konkrete Fertigstellungstermine werden nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Bei Haftpflichtschäden erfolgt die Besichtigung in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden nach Auftragserteilung. Das Gutachten wird üblicherweise innerhalb von 3-5 Werktagen nach der Besichtigung erstellt.
- Bei Kaskoschäden (Kostenvoranschlag nach Fotos) erfolgt die Erstellung üblicherweise innerhalb von 2-3 Werktagen nach Erhalt vollständiger Unterlagen.
- Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. fehlende Unterlagen, mangelnde Erreichbarkeit des Fahrzeugs), verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
§ 7 Gewährleistung
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Gutachten und Kostenvoranschläge nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Anwendung der anerkannten Regeln der Technik erstellt werden.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutachtens schriftlich zu rügen.
- Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung des Gutachtens.
§ 8 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Übernahme einer Garantie.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen.
§ 9 Urheberrecht
- Das Gutachten und alle damit verbundenen Unterlagen (Fotos, Kalkulationen, etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
- Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung das Recht, das Gutachten für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden.
- Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung des Gutachtens über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, das Gutachten seiner Versicherung, dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, Gerichten und Behörden sowie seiner Werkstatt vorzulegen.
§ 10 Geheimhaltung
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragsausführung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich bekannt werden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Schadensregulierung erforderliche Informationen an die beteiligten Versicherungen, Anwälte und Gerichte weiterzugeben.
§ 11 Datenschutz
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
§ 12 Widerrufsrecht
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
- Die ausführliche Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars ist dem Auftragsformular beigefügt und unter www.kp-gutachter.de/widerruf abrufbar.
- Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 13 Streitbeilegung
Informationsmitteilung
Die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) wurde zum 20. Juli 2025 nach Verabschiedung der Verordnung (EU) 2024/3228 eingestellt.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.