KFZ-Gutachten
Berlin & Brandenburg –
Für Sie kostenlos.
Ob Haftpflicht oder Kasko – wir kümmern uns.
Ob Haftpflicht oder Kasko – wir übernehmen Ihren KFZ-Schaden komplett. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenlos, denn die gegnerische Versicherung zahlt. Bei Kaskoschäden holen wir zunächst kostenfrei die Reparaturkosten-Übernahme ein und kommunizieren direkt mit Versicherung und Werkstatt.
Der Unfallgegner zahlt.
- ✓Professionelles Gutachten inklusive
- ✓Rechtsbeistand & Anwaltskosten inklusive
- ✓Anspruch auf Nutzungsausfall
Wir kümmern uns um Ihre Versicherung.
- ✓Schadenmeldung-Begleitung bei Ihrer Versicherung
- ✓Kostenfreie Anfrage der Reparaturkosten-Übernahme (RKÜ)
- ✓Direkte Kommunikation mit Sachbearbeiter und Werkstatt
- ✓Bei Bedarf – Kostenvoranschlag durch zertifizierten Sachverständigen
*Die RKÜ-Anfrage ist kostenfrei. Verlangt Ihre Versicherung einen Kostenvoranschlag, gelten unsere Sätze gemäß Honorartabelle. Diese Kosten sind in der Regel von der Versicherung zu tragen.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?
| Kriterium | Haftpflichtschaden | Kaskoschaden |
|---|---|---|
| Wer ist schuld | Der Unfallgegner | Eigenverschulden oder kein Dritter feststellbar |
| Wer zahlt das Gutachten | Die gegnerische Versicherung, für Sie kostenlos | Wir holen kostenfrei die Reparaturkosten-Übernahme ein |
| Kosten für Sie | 0 Euro | Kostenvoranschlag nur auf Anforderung, nach Honorartabelle |
| Freie Gutachterwahl | Ja, gesetzlich garantiert | Abhängig von den Bedingungen Ihrer Versicherung |
| Rechtsgrundlage | Paragraf 249 BGB | Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung |
Hinweis zu Kaskoschäden – Bei Kaskoschäden gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Die Kostentragung unterscheidet sich vom Haftpflichtschaden. Wir kennen die typischen Stolperfallen und unterstützen Sie mit einem belastbaren, unabhängigen Gutachten, wenn Ihre Versicherung sich quer stellt.
🔧 Werkstatt vorhanden? Auf Wunsch übermitteln wir alle Unterlagen direkt an Ihre Werkstatt – Sie warten nur noch auf den Anruf vom Servicemitarbeiter.
Alex – Ihr KI-Assistent.
Deutschlands erster KI-Sachverständigen-Assistent. Per WhatsApp oder Telefon – keine Warteschleifen, keine Formulare.
Eine Nummer. Alles möglich.
Schaden melden, Fotos senden, Termine buchen oder Status abfragen – Alex erledigt das für Sie. Rund um die Uhr.
- WhatsApp-Chat – Text & Bilder senden
- Sprachnachrichten – Alex versteht auch Audio
- Sprach-Assistent – Einfach anrufen
- Sofort-Terminbuchung ohne Warteschleife
- Echtzeit-Status per Knopfdruck
In drei Schritten zum Gutachten.
In drei Schritten zum Gutachten – Sie fragen per Website, WhatsApp oder Telefon an, wir kommen flexibel zu Ihnen vor Ort, und Sie erhalten Ihr rechtssicheres Gutachten digital innerhalb von 24 Stunden. An 7 Tagen die Woche erreichbar, in ganz Berlin und Brandenburg.
Online anfragen
Per Website, WhatsApp oder Telefon – 7 Tage die Woche.
Termin vor Ort
Wir kommen zu Ihnen – flexibel und unkompliziert.
Gutachten erhalten
Digital innerhalb 24h – rechtssicher und vollständig.
Bereit? Starten Sie jetzt.
Alle Beteiligten.
Eine Plattform.
Versicherung, Werkstatt, Kanzlei und Kunde arbeiten gemeinsam an einem Schadenfall — in Echtzeit, ohne E-Mail-Chaos und ohne Wartezeiten.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Was kostet ein KFZ-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall, einem Haftpflichtschaden, ist das Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung trägt alle Kosten. Bei Kaskoschäden holen wir zunächst kostenfrei die Reparaturkosten-Übernahme bei Ihrer Versicherung ein. Ein Kostenvoranschlag wird nur auf deren Anforderung erstellt und richtet sich nach unserer Honorartabelle.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel bieten wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen Termin an, bei dringenden Fällen auch am selben Tag. Wir sind 7 Tage die Woche für Sie erreichbar.
Erstellen Sie auch Gutachten per Foto?
Ja. Für Kostenvoranschläge und erste Einschätzungen bieten wir bundesweit einen Foto-Service an. Senden Sie uns einfach Ihre Bilder über unser Buchungsformular.
Kann ich den Gutachter selbst wählen?
Ja. Bei Haftpflichtschäden haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie müssen keinen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren.
Muss ich meinen Kaskoschaden zuerst der Versicherung melden?
Ja. Bei einem Kaskoschaden sollte der Schaden bereits bei Ihrer Versicherung gemeldet sein, bevor Sie uns beauftragen. Nur dann können wir die Reparaturkosten-Übernahme zügig einholen. Ist der Schaden noch nicht gemeldet, kommt es erfahrungsgemäß zu Rückfragen und deutlich längeren Wartezeiten.